Eine Frau hält KKS Pfefferspray in der Hand.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Daniel Karmann

Zwei Männer und zwei Frauen haben in einer Nürnberger Regionalbahn Pfefferspray versprüht und 15 Menschen leicht verletzt.

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Pfefferspray-Attacke in Nürnberger Regionalbahn: 15 Verletzte

Pfefferspray im Zugabteil: In einer Regionalbahn in Nürnberg sind 15 Reisende leicht verletzt worden, ihre Augen und Atemwege wurden gereizt. Laut Bundespolizei hatten vier Personen das Gas versprüht – sie sind derzeit auf der Flucht.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Vier bislang unbekannte Täter haben in der Nacht auf Donnerstag in einer Regionalbahn in Nürnberg Pfefferspray versprüht. Der Vorfall ereignete sich am Bahnhof Nürnberg-Ost. Wie die zuständige Bundespolizei mitteilte, erlitten mindestens 15 Fahrgäste dadurch Atem– und Augenreizungen. Eine Behandlung durch den hinzugerufenen Rettungsdienst sei aber nicht erforderlich gewesen, heißt es. Die Reisenden konnten ihre Fahrt zum Flughafen fortsetzen.

  • Zum Artikel: Hallstadt: 17 Menschen in Club mit Pfefferspray verletzt

Überwachungskamera wird ausgewertet

Die Fahndung nach den zwei Männern und zwei Frauen blieb bislang erfolglos. Sie waren in Richtung Nürnberger Stadtgebiet geflüchtet. Die Bilder von der Überwachungskamera in der Regionalbahn werden derzeit noch ausgewertet. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Pfefferspray-Attacke auch in München

Erst vor wenigen Tagen gab es in München einen ähnlichen Fall. Bei einem Streit mit Pfefferspray in einer Münchner U-Bahn waren am 4. August fünf Menschen leicht verletzt worden, wie die Polizei berichtete. Demnach war ein Fahrgast mit einem anderen in Streit geraten. Als ein 58-Jähriger dazukam, habe der bislang unbekannte Täter ihm das Reizspray ins Gesicht gesprüht. Der Mann kam in ein Krankenhaus.

💡 Wann wird Pfefferspray illegal?

Pfeffersprays mit der Aufschrift “Tierabwehrspray” dürfen in Deutschland legal erworben werden, zum Beispiel in Online-Shops, Drogerien und Waffenläden, denn sie fallen nicht unter das Waffengesetz, weil sie nicht dazu bestimmt sind, gegen Menschen eingesetzt zu werden. Sie dürfen ohne Einschränkung mitgeführt werden, müssen allerdings unter Umständen bei Einlasskontrollen zu Veranstaltungen abgegeben werden. Wird Pfefferspray gegen Menschen eingesetzt, erfüllt dies den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Im Falle eines Angriffs kann der Einsatz des Pfeffersprays jedoch als Notwehr gerechtfertigt sein (Quelle: arrivesafe.app).

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