Ein Privatzimmer im Krankenhaus.
Bildrechte: BR/Julia Müller

Die 23-jährige Krankenschwester war im Dezember 2021 tot in einem Arztzimmer gefunden wurden.

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Tod einer Kelheimer Krankenschwester - Arzt angeklagt

Eine 23-jährige Kelheimer Krankenschwester war im Dezember 2021 tot in einem Arztzimmer gefunden worden. Nun wurde Anklage gegen einen Arzt erhoben. Er soll der Frau ein Narkosemittel gespritzt haben, obwohl die Behandlung nicht notwendig erschien.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Der Tod einer Krankenschwester in einer Kelheimer Klinik sorgt weiterhin bundesweit für Schlagzeilen. Die 23-Jährige war im Dezember 2021 tot in einem Arztzimmer gefunden wurden. Seitdem hält sich ein Vorwurf gegen einen Arzt, seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben.

Narkosemittel verabreicht, obwohl Behandlung nicht notwendig

Nun hat die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage erhoben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Krankenschwester das Narkosemittel Propofol durch den nun angeschuldigten Arzt gespritzt wurde – obwohl die Behandlung nicht notwendig erschien und der Mediziner in der Folge die Vitalfunktionen der jungen Frau nicht überwachen ließ, so ein Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft.

Tod wegen Wechselwirkung verschiedener Medikamente

Vorausgegangen war, dass die Frau über massive Schmerzen geklagt hatte, weshalb sie sich während ihres Nachtdienstes in einen Behandlungsraum zurückzog. Dort wurde sie am nächsten Morgen tot aufgefunden. Ein rechtsmedizinisches Gutachten hat nun ergeben, dass die Frau in der Folge der Wechselwirkung verschiedener Medikamente gestorben ist - teilweise selbst eingenommen, teilweise vom Arzt verabreicht.

Frau sei "hilflos ihrer Lage ausgeliefert worden"

Die Regensburger Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt "Aussetzen mit Todesfolge" vor. Damit ist gemeint, dass die betroffene Frau hilflos ihrer Lage ausgeliefert worden sei – sei es nun bewusst oder fahrlässig passiert.

Eine Entscheidung des Gerichts, ob es die Anklage zulässt, steht noch aus. Der Verteidiger des Arztes weist den Vorwurf gegen seinen Mandanten entschieden zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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