Bundestagsplenum am 25.04.2024.
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Bundestagsplenum am 25.04.2024.

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Schärfere Strafen bei Bestechlichkeit von Abgeordenten

Bestechlichkeit von Abgeordneten soll härter bestraft werden - das hat der Bundestag beschlossen. Künftig ist es strafbar, wenn Abgeordnete ihr Mandat ausnutzen, um sich zu bereichern. Dann droht ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

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Bei den Maskenaffären in der Corona-Zeit gingen die Hauptakteure straffrei aus. Das geltende Recht gab eine Verurteilung nicht her. Deshalb wurde es jetzt geändert.

Zahlern und Empfängern von Bestechungsgeld drohen Strafen

Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten wird künftig schärfer bestraft. So machen sich Abgeordnete strafbar, die ihre Stellung und das Prestige ihres Mandats nutzen, um gegen Bezahlung Einfluss zum Beispiel auf Ministerien auszuüben. Ihnen und ihren Auftraggebern droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Damit wird auch eine Konsequenz aus den Maskenaffären während der Corona-Pandemie gezogen.

Neuer Paragraf im Strafrecht: Unzulässige Interessenwahrnehmung

Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der AfD, einen zusätzlichen Paragrafen 108f ("unzulässige Interessenwahrnehmung") ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Dessen Regeln gelten auch für Abgeordnete in Landtagen und im Europaparlament sowie für Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation. Die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung, weil sie manche Formulierungen als zu unscharf ansah. 

Erinnerung an Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter

Das Strafgesetzbuch sah bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassierten, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag. Nun wird die Strafbarkeit auf Fälle ausgeweitet, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben. 

SPD, Grüne und FDP reagierten mit ihrem Vorstoß vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie dem Staat Maskengeschäfte vermittelt und dafür Millionenprovisionen kassiert. Gegen sie wurde später wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden Rechtslage aber nicht bestraft werden. Die Ampel-Parteien hatten daher in ihrem Koalitionsvertrag eine Rechtsverschärfung vereinbart.

Mit Informationen von dpa.

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