Die Mauer muss nicht weg - vorerst kann sich Familie Kögel selbst gegen Hochwasser schützen
Bildrechte: BR / Barbara Leinfelder

Hochwasserschutz Marke Eigenbau - die Mauer darf vorerst bleiben.

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Hochwasserschutz Marke Eigenbau - die Mauer darf vorerst bleiben

Darf ein Anwohner den Hochwasserschutz seines Grundstücks selbst in die Hand nehmen, wenn der offizielle Ausbau seit Jahren auf sich warten lässt? Ein Fall im schwäbischen Kutzenhausen beschäftigt nun sogar den Bayerischen Petitionsausschuss.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Im Sommer 2021 geht ein heftiger Starkregen im schwäbischen Kutzenhausen nieder. Durch den Regen strömt nicht nur Wasser, sondern auch viel Erdreich aus einem angrenzenden Maisacker auf eine Wohnstraße am südlichen Ortsrand von Kutzenhausen. Von dort aus laufen Wasser und Schlamm in den Keller von Familie Kögel. An der Heizung und dem Gebäude sei damals ein Schaden von rund 70.000 Euro entstanden, erzählt Jochen Kögel dem BR. Auch andere Haushalte hätten zum Teil erhebliche Schäden erlitten.

Hochwasserschutz-Debatte seit 2017

In der Gemeinde werde bereits seit 2017 über Hochwasserschutz debattiert, es sei aber noch keine konkret umsetzbare Lösung in Sicht, kritisiert Kögel. Daher habe er auf eigenem Grund eine Steinwand aufgebaut, um sein Grundstück zu schützen. Eine Baugenehmigung wollte ihm die Gemeinde dafür aber nicht erteilen.

Wasserrechtlich darf der Unterlieger dem Oberlieger kein Wasser zurückstauen, heißt es seitens der Gemeinde. Bedeutet: Kögel dürfe demnach dem Landwirt nicht den Weg für das abfließende Wasser verbauen. Außerdem müsse erst einmal eine grundsätzliche Hochwasserlösung für Kutzenhausen her, so die Argumentation der Gemeinde. Das große Problem: Der Ort liegt in einer Mulde, bei Regen fließt von drei Seiten Oberflächenwasser zu.

Gemeinde Kutzenhausen prüft Lösungen

Die Gemeinde hat nun eigenen Angaben zufolge mit dem Landwirt vereinbart, dass er den Acker zum Teil als Wiese und nicht als Maisfeld nutzt. So werde laut eines Ingenieurbüros die Gefahr einer erneuten Schlammflut am südlichen Ortsrand deutlich vermindert.

Gleichzeitig wolle man mit der örtlichen Brauerei über eine Erweiterung eines gemeinsamen Regenrückhaltebeckens verhandeln, das künftig Niederschlagsspitzen abfangen könnte. Dafür seien aber Genehmigungen des Wasserwirtschaftsamts sowie Zuschüsse der Regierung von Schwaben notwendig, so die Gemeinde auf Anfrage des BR.

Petitionsausschuss: Mauer darf vorerst stehen bleiben

Doch so lange wollte Jochen Kögel nicht warten - er hat sich an den Petitionsausschuss im bayerischen Landtag gewandt, der den Hochwasserschutz "Marke Eigenbau" für zulässig erklären sollte. Zumindest so lange, bis es bessere Alternativen gibt.

Der Ausschuss hat nun entschieden: Der Anwohner muss seine Mauer im Garten nicht abreißen - sie darf vorerst stehen bleiben. Benjamin Miskowitsch (CSU), der zuständige parlamentarische Berichterstatter im Landtagsausschuss, sagte dem BR, als aktiver Feuerwehrler habe er schon sehr oft solche Hochwasser gesehen: "Diese Starkregenereignisse kommen oft ohne Vorwarnung und in voller Wucht". Miskowitsch sagte, er verstehe jeden, der sich in einer solchen Situation selbst hilft.

Umweltministerium soll nun helfen

Bei einer Sitzung wurde deutlich, dass dem Wasserwirtschaftsamt bislang nur ein Konzept zum Hochwasserschutz, aber keine Planungsunterlagen der Gemeinde Kutzenhausen vorliegen. Auf dieser Basis sei kein Förder- oder Genehmigungsverfahren möglich, hieß es vom Sachverständigen des Umweltministeriums. Außerdem soll jetzt das Umweltministerium der Gemeinde Kutzenhausen unter die Arme greifen, damit die Planungen zum Hochwasserschutz für den gesamten Ort schneller vorangebracht werden können.

Dieser Artikel ist erstmals am 4. März auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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